Länderübergreifende Erklärung

Bund in der Pflicht

Das aktuelle Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm zu bewältigen. Trotz zahlloser belegter Situationen mit gesundheitskritischen Lärmbelastungen haben Betroffene keinen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen oder Schienenwegen.

Das geltende Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Bevölkerung vor krankmachendem Verkehrslärm zu schützen. Auch das Entstehen neuer Lärmprobleme wird so nicht verhindert. Ein systematischer Ansatz zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen fehlt und auch die Möglichkeiten, Tempolimits aus Lärmschutzgründen anzuordnen, sind unzureichend.

Die dringend erforderlichen Verbesserungen beim Schutz vor Verkehrslärm verlangen nach entschiedenen Weichenstellungen auf Bundesebene. Um die Gesundheit der Menschen in Deutschland vor Verkehrslärm zu schützen, ist ein konsequentes Handeln längst überfällig. Dem Schutz vor Verkehrslärm muss in Deutschland eine höhere Priorität eingeräumt werden!

Mit dieser Forderung ist Staatsekretärin Elke Zimmer MdL gemeinsam mit ihren für Verkehr und Mobilität zuständigen Amtskollegen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an das Bundesministerium für Verkehr herangetreten.

Die gemeinsame Erklärung der vier Bundesländer, die zusammen die Hälfte der deutschen Bevölkerung repräsentieren, umfasst vier zentrale Forderungen:

  1. Dem Schutz vor Verkehrslärm muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen sollten um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Straßen und Schienenwege ergänzt werden.
  3. Es mangelt insbesondere an verbindlichen und konsistenten Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind. Schon die Verankerung der Schwellenwerte 65 dB(A) bei Tag und 55 dB(A) bei Nacht würde die Gesundheitsrisiken nach einhelliger Meinung der Lärmwirkungsforschung deutlich absenken.
  4. Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes herabgesetzt werden.

Baden-Württemberg ist ein Vorreiter beim Schutz vor Verkehrslärm und eine laute Stimme für einen besseren Schutz der Gesundheit der Menschen. Das Verkehrsministerium bringt die Forderungen der gemeinsamen Erklärung weiter in die verkehrspolitische Diskussion ein, um die Weichen für ein leiseres Land zu stellen.