Luftreinhaltepläne und Umweltzonen

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Luftreinhaltepläne und Umweltzonen

  Luftreinhaltepläne und Umweltzonen in Baden-Württemberg

Ergeben die Messungen Überschreitungen von Grenzwerten, dann sind Luftreinhaltepläne oder Aktionspläne zu erstellen. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftbelastung dauerhaft so verbessert wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden können bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird.

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien bislang 24 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.



Ab dem 1. Januar 2012 dürfen in der Umweltzone Stuttgart nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. In allen übrigen Umweltzonen darf ab diesem Termin nur noch mit Kraftfahrzeugen, die eine gelbe oder grüne Plakette besitzen, gefahren werden.

Gegebenenfalls müssen Sie dafür Ihr Fahrzeug mit einem Abgasreinigungssystem nachrüsten. Ausführliche Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Kfz-Fachwerkstatt.

Städte mit Umweltzonen in Baden-Württemberg und kartographische Darstellung:

Seit 1. März 2008Stuttgart, Mannheim, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg,
Schwäbisch Gmünd, Reutlingen, Tübingen
Seit 1. Juli 2008:  Pleidelsheim
Seit 1. Januar 2009: Karlsruhe, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Herrenberg,
Mühlacker
Seit 1. Januar 2010Freiburg, Heidelberg, Pfinztal
Seit 1. Juli 2011Markgröningen
Ab 1. Januar 2012Pleidelsheim/Ingersheim/Freiberg am Neckar, HeidenheimUrbach

Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2013 in allen Umweltzonen in ganz Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.

Städte mit LKW-Durchfahrtsverboten in Baden-Württemberg und kartographische Darstellung:
Stuttgart

 
Neue Entwicklungen:

Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Reutlingen und Tübingen wurde im März 2012 abgeschlossen. In beiden Plänen werden die dritte Stufe der Umweltzone (Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette ab dem 1. Januar 2013) und die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung festgesetzt. Der Luftreinhalteplan Reutlingen beinhaltet eine zusätzliche Maßnahme im Bereich der Verkehrsentwicklung. Der Plan für Tübingen sieht auf einigen Streckenabschnitten von Durchgangsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor.

In
beiden Plänen wird aufgeführt, welche weitere Maßnahmen – beispielsweise die Erweiterung der Umweltzonen - derzeit noch geprüft werden.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Herrenberg wurde im April 2012 abgeschlossen. In dieser wird die dritte Stufe der Umweltzone (Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette ab dem 1. Januar 2013) festgesetzt.


Umweltzonen mit Verkehrsbeschränkungen gibt es nicht nur in Städten in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen deutschen Städten wie Berlin, Köln, Hannover, München, Frankfurt oder im Ruhrgebiet. Einen Überblick über die Umweltzonen in Deutschland hat das Umweltbundesamt auf seinen Internetseiten zusammengestellt: www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/.
Ferner findet sich dort eine Liste mit Links zu allen Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Deutschland: gis.uba.de/website/umweltzonen/lrp.php


 KarteEine Übersicht über Umweltzonen in Deutschland finden Sie im Internet unter:
gis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm
  
 Umweltzonenschild
Informationen zu den Umweltzonen in Baden-Württemberg
- Umweltzonen in Baden-Württemberg
- Low emission zones in Baden-Württemberg
- Zones environnement dans le Bade-Wurtemberg

  
  Issue of stickers to drivers of foreign vehicles

Distribution d`éco-vignettes pour véhicules étrangers

Plakettenvergabe für ausländische Fahrzeuge 
  
 Uhr
Das Kraftfahrzeuggewerbe unterhält Ausgabestellen für Plaketten mit erweiterten Öffnungszeiten. Eine Liste dieser Ausgabestellen finden Sie im Internetangebot des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes.
  
Lupe
Über eine einfache Eingabe von zwei Fahrzeugdaten aus Ihrem Fahrzeugschein können Sie sofort feststellen, welche Schadstoff-Plakette Ihr Auto (Benziner oder Diesel) erhält und welche Nachrüstmöglichkeiten bei Dieselfahrzeugen aktuell zur Verfügung stehen:
www.feinstaubplakette.de
www.feinstaub.gtue.de
www.partikelfilter-nachruesten.de

Hier können Sie sich zusätzlich registrieren lassen, sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Nachrüstung angeboten wird. Sobald ein Nachrüstsystem verfügbar ist, werden Sie dann informiert: www.katundfiltersuche.de
  
RußpartikelfilterAnbieteradressen für die Fahrzeugumrüstung finden Sie hier:
Anbieteradressen für die Rußfilter-Nachrüstung
  
EuroFördermöglichkeiten für die Umrüstung von Dieselfahrzeugen finden Sie hier:
Fördermöglichkeiten Umrüstung
  
 Das landesweit geltende Konzept für die Erteilung von Ausnahmen mit einer Erläuterung und der Muster-Allgemeinverfügung für generelle Ausnahmen finden Sie hier:
Ausnahmekonzept
Erläuterungen
Muster-Allgemeinverfügung
  
ParagraphDie Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV können Sie hier abrufen:
Kennzeichnung KfZ 35. BlmSchV


Weitere Informationen zu den Luftreinhalte-/Aktionsplänen und gegebenenfalls enthaltenen Umweltzonen sowie Fahrverboten erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien unter:
www.rp.baden-wuerttemberg.de

Oder direkt unter:
Freiburg: RP Freiburg
Karlsruhe: RP Karlsruhe
Stuttgart: RP Stuttgart
Tübingen: RP Tübingen

 
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