Luftreinhaltepläne und Umweltzonen
Luftreinhaltepläne und Umweltzonen in Baden-WürttembergErgeben die Messungen Überschreitungen von Grenzwerten, dann sind Luftreinhaltepläne oder Aktionspläne zu erstellen. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftbelastung dauerhaft so verbessert wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden können bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird.
Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien bislang 24 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Ab dem 1. Januar 2012 dürfen in der Umweltzone Stuttgart nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. In allen übrigen Umweltzonen darf ab diesem Termin nur noch mit Kraftfahrzeugen, die eine gelbe oder grüne Plakette besitzen, gefahren werden.
Gegebenenfalls müssen Sie dafür Ihr Fahrzeug mit einem Abgasreinigungssystem nachrüsten. Ausführliche Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Kfz-Fachwerkstatt.
Städte mit Umweltzonen in Baden-Württemberg und kartographische Darstellung:
| Seit 1. März 2008 | Stuttgart, Mannheim, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen, Tübingen |
| Seit 1. Juli 2008: | Pleidelsheim |
| Seit 1. Januar 2009: | Karlsruhe, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Herrenberg, Mühlacker |
| Seit 1. Januar 2010 | Freiburg, Heidelberg, Pfinztal |
| Seit 1. Juli 2011 | Markgröningen |
| Ab 1. Januar 2012 | Pleidelsheim/Ingersheim/Freiberg am Neckar, Heidenheim, Urbach |
Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2013 in allen Umweltzonen in ganz Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Reutlingen und Tübingen wurde im März 2012 abgeschlossen. In beiden Plänen werden die dritte Stufe der Umweltzone (Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette ab dem 1. Januar 2013) und die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung festgesetzt. Der Luftreinhalteplan Reutlingen beinhaltet eine zusätzliche Maßnahme im Bereich der Verkehrsentwicklung. Der Plan für Tübingen sieht auf einigen Streckenabschnitten von Durchgangsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor.
In beiden Plänen wird aufgeführt, welche weitere Maßnahmen – beispielsweise die Erweiterung der Umweltzonen - derzeit noch geprüft werden.
Umweltzonen mit Verkehrsbeschränkungen gibt es nicht nur in Städten in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen deutschen Städten wie Berlin, Köln, Hannover, München, Frankfurt oder im Ruhrgebiet. Einen Überblick über die Umweltzonen in Deutschland hat das Umweltbundesamt auf seinen Internetseiten zusammengestellt: www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/.
Ferner findet sich dort eine Liste mit Links zu allen Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Deutschland: gis.uba.de/website/umweltzonen/lrp.php
![]() | Eine Übersicht über Umweltzonen in Deutschland finden Sie im Internet unter: gis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm |
![]() | Informationen zu den Umweltzonen in Baden-Württemberg - Umweltzonen in Baden-Württemberg - Low emission zones in Baden-Württemberg - Zones environnement dans le Bade-Wurtemberg |
![]() | Issue of stickers to drivers of foreign vehicles Distribution d`éco-vignettes pour véhicules étrangers Plakettenvergabe für ausländische Fahrzeuge |
![]() | Das Kraftfahrzeuggewerbe unterhält Ausgabestellen für Plaketten mit erweiterten Öffnungszeiten. Eine Liste dieser Ausgabestellen finden Sie im Internetangebot des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes. |
![]() | Über eine einfache Eingabe von zwei Fahrzeugdaten aus Ihrem Fahrzeugschein können Sie sofort feststellen, welche Schadstoff-Plakette Ihr Auto (Benziner oder Diesel) erhält und welche Nachrüstmöglichkeiten bei Dieselfahrzeugen aktuell zur Verfügung stehen: www.feinstaubplakette.de www.feinstaub.gtue.de www.partikelfilter-nachruesten.de Hier können Sie sich zusätzlich registrieren lassen, sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Nachrüstung angeboten wird. Sobald ein Nachrüstsystem verfügbar ist, werden Sie dann informiert: www.katundfiltersuche.de |
![]() | Anbieteradressen für die Fahrzeugumrüstung finden Sie hier: Anbieteradressen für die Rußfilter-Nachrüstung |
![]() | Fördermöglichkeiten für die Umrüstung von Dieselfahrzeugen finden Sie hier: Fördermöglichkeiten Umrüstung |
![]() | Das landesweit geltende Konzept für die Erteilung von Ausnahmen mit einer Erläuterung und der Muster-Allgemeinverfügung für generelle Ausnahmen finden Sie hier: Ausnahmekonzept Erläuterungen Muster-Allgemeinverfügung |
![]() | Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV können Sie hier abrufen: Kennzeichnung KfZ 35. BlmSchV |
Weitere Informationen zu den Luftreinhalte-/Aktionsplänen und gegebenenfalls enthaltenen Umweltzonen sowie Fahrverboten erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien unter:
www.rp.baden-wuerttemberg.de
Oder direkt unter:
Freiburg: RP Freiburg
Karlsruhe: RP Karlsruhe
Stuttgart: RP Stuttgart
Tübingen: RP Tübingen








