Landesregierung gibt Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zur Anhörung frei

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Landesregierung gibt Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zur Anhörung frei

Ministerpräsident Kretschmann: Ob Landesregierung Finanzierungsverträge zu S 21 kündigen soll, entscheidet nun der Landtag

Baden-Württemberg26.07.2011Die Landesregierung hat am Dienstag (26. Juli 2011) mit den Stimmen der Kabinettsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und des Justizministers mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, nach der Veränderung der Mehrheiten im Landtag und in der Landesregierung durch die Landtagswahl im März dieses Jahres eine Entscheidung des Gesetzgebers herbeizuführen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung aufgefordert, von Kündigungsrechten bezüglich der vertraglich vereinbarten Mitfinanzierung des Landes an Stuttgart 21 Gebrauch zu machen. Die SPD, die das Projekt S 21 unterstützt, spricht sich gegen eine Kündigung der bestehenden Verträge aus und lehnte den Gesetzentwurf im Kabinett ab.

„Die Entscheidung über die Ausübung der Kündigungsrechte liegt damit jetzt bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Landtags“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Nach allem, was wir bisher wissen, wird Stuttgart 21 deutlich teurer als bisher geplant. Immer neue Kostenrisiken werden nach und nach bekannt. Zudem hat die Bahn bisher nicht konkret belegt, wie sie die in Aussicht gestellten Einsparungen von 900 Millionen Euro verwirklichen will. Vor diesen Kostensteigerungen wollen wir die Steuerzahler bewahren. Denn der verkehrliche Nutzen des Projekts steht in keinem Verhältnis zu dem riesigen finanziellen Aufwand.“

Die bereits mehrfach geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen. Justizminister Rainer
Stickelberger erklärte: „Mit dem Ausstiegsgesetz betreten wir verfassungsrechtliches Neuland.“ Mögliche Risiken seien deshalb ausgiebig geprüft worden. „Wir gehen davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist“, sagte der Justizminister.

Weitere Informationen:
Nach der Freigabe zur Anhörung wird der Gesetzentwurf im Internet unter www.service-bw.de (Unter Punkt „Ideen, Fragen, Kritik?“) veröffentlicht.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

 
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